Psychotherapie­praxis

Dr. med. Thomas Krüger

Psychodynamische Therapie bei seelischen Leiden, psychosomatischen Beschwerden und emotional belastenden Beziehungsstörungen.

Mein Arbeitsschwerpunkt liegt in der psychodynamischen Behandlung

  • von Patienten mit psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen
  • von Patienten mit emotionalen Beziehungsschwierigkeiten
  • und von Patienten, die in der Bewältigung belastender körperlicher Erkrankungen (z. B. Krebserkrankungen, Multiple Sklerose) psychische Probleme entwickeln

Psychodynamische Therapie ist die übergreifende Bezeichnung für die von der Psychoanalyse abgeleiteten Verfahren und deren Methodik.

Psychodynamische Therapie kann viel leisten, wenn Sie motiviert sind und sich auf den therapeutischen Dialog einlassen können.

Die Therapie ist als Einzeltherapie konzipiert und basiert auf der vertrauensvollen und geschützten therapeutischen Beziehung.

In besonderen Situationen ist die Einbeziehung einer Bezugsperson möglich, z. B. des Partners oder der Partnerin.

 Therapieverfahren

Ich bin Therapeut für tiefenpsychologische und psychoanalytische Therapie. Daher bestehen in meiner Praxis im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung folgende durch die Psychotherapie-Richtlinie definierte Therapiemöglichkeiten:

die Akutbehandlung mit 12 Stunden und die Kurzzeittherapie mit 24 Stunden.

Weiterführende Langzeittherapien sind die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit 60 bis 100 Stunden bei 1-2 Sitzungen pro Woche und die analytische Psychotherapie mit 160 bis 300 Stunden bei einer höheren Frequenz von 2-3 Sitzungen pro Woche.

Im Rahmen der Beihilfe stehen zur Verfügung die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit einem Umfang von 50 bis 100 Stunden (GOÄ 861) und die analytische Psychotherapie mit einem Umfang von 80 bis 300 Stunden (GOÄ 863).

In der privaten Krankenversicherung hängt der Erstattungsumfang von der getroffenen vertraglichen Regelung ab.

Die Wahl des Vorgehens hängt von Ihrem Anliegen, dem erforderlichen Bearbeitungsumfang und den persönlichen Ressourcen ab. Die Entscheidung treffen wir gemeinsam und schrittweise im Erstgespräch und den probatorischen Sitzungen.

Link zur Psychotherapie-Richtlinie:

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1266/PT-RL_2016-11-24_iK-2017-02-16.pdf

Gesetzlich Versicherte

Sofern psychotherapeutische Leistungen genehmigungspflichtig sind, beantrage ich bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme.

Bei erfolgter Anerkennung übernimmt die Krankenkasse alle Kosten.

 

Beihilfe

Nach erfolgter Kostenübernahme für genehmigungspflichtige Psychotherapie-Leistungen erhalten Sie von der Beihilfe die Erstattung der Psychotherapie-Honorare entsprechend Ihrem Beihilfe-Anteil (Liquidation gemäß Gebührenordnung für Ärzte).

Bei privater Krankenversicherung sind die Vereinbarungen Ihres Versicherungsvertrages zum Verfahren der Kostenübernahme und zum Erstattungsumfang maßgeblich (Liquidation gemäß GOÄ).


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